Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Online-Terminbuchung

 

Stand: 06.07.2026

  1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Terminbuchungen, die Klientinnen und Klienten über den OnlineButton bzw. das Online-Buchungsformular auf www.therapie-kremstal.com bei Stefanie Kaltenböck, Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision, Kremsstraße 5 in 4565 Inzersdorf im Kremstal, vorgenommen werden.

Abweichende Bedingungen der Klienten finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

  1. Vertragsgegenstand und Buchungsprozess

Der Anbieter stellt eine technische Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung für Dienstleistungen des Anbieters bereit. Je nach Angebot können vor Ort-, Telefon- oder Videotermine vereinbart werden.

Durch Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Vereinbarung eines Termins ab. Der Vertrag kommt zustande durch: die automatisierte Buchungsbestätigung per E-Mail/SMS oder eine gesonderte Annahmeerklärung des Anbieters.

Der/die Klient/Klientin ist verpflichtet, die im Buchungsformular abgefragten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

  1. Kundenkonto und Kommunikation

Eine Buchung kann mit oder ohne Kundenkonto erfolgen (sofern bereitgestellt). Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.

Der/die Klient/in willigt ein, dass der Anbieter zur Vertragsabwicklung Bestätigungen, Erinnerungen, Terminänderungen und notwendige Hinweise per E‑Mail/SMS/Telefon versendet.

  1. Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Preise inkl./exkl. USt. Gemäß Leistungsbeschreibung/Preisliste auf www.therapie-kremstal.com oder individueller Vereinbarung.

  1. Terminänderung, Stornierung, Nichterscheinen

Der/die Klient/in kann gebuchte Termine bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei telefonisch oder per E-Mail verschieben oder absagen.

Bei Stornierungen nach Ablauf der Frist oder Nichterscheinen („No-Show“) ist der Anbieter berechtigt, eine Ausfallpauschale in voller Höhe des vereinbarten Entgelts zu berechnen.

Dem/der Klient/in bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.